Liebe MPU-Kundinnen, liebe MPU-Kunden,
im Folgenden haben wir ein paar wichtige allgemeine Informationen in Frage- und Antwortform zusammengestellt, die für Sie interessant sein könnten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung
E-Mail: |
|
telefonisch: |
069 - 260 950 31 (Frankfurt) |
Montag bis |
09.00 bis 12.00 und |
Eine Begutachtung ist kein Test, auch ein negatives Gutachten ist kein endgültiges Ergebnis. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Empfehlungen aus dem Gutachten mit Ihren Schwächen auseinander zu setzen und noch vorhandene Defizite aufzuarbeiten. Eine MPU kann, anders als ein Test oder eine Klausur, theoretisch unbegrenzt oft wiederholt werden.
Ein negatives Gutachten gibt Ihnen gezielt Empfehlungen, was Sie tun können, um bei einer erneuten MPU größere Chancen auf ein positives Gutachten zu haben. Es ist empfehlenswert, sich daran zu halten.
Es geht darum, wie es zu der Auffälligkeit im Straßenverkehr, z.B. einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gekommen ist, und was Sie unternommen haben, damit sich ein solcher Vorfall in Zukunft nicht wiederholt. Dabei können folgende Fragen an Sie gestellt werden: Wie hat Ihr Trinkverhalten (oder Ihr Umgang mit Drogen) in der Vergangenheit ausgesehen? Wie sind Sie damit umgegangen? Wie haben Sie seitdem Ihr Trinkverhalten oder Ihr Drogenkonsumverhalten verändert? Welche Einstellungen haben Sie zum Trinken oder zu Drogen, und wie haben sich diese geändert?
Die beste Vorbereitung besteht darin sich intensiv mit der Problematik auseinandersetzen, die zu Ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr geführt hat wie z.B. problematischer Alkohol- oder Drogenkonsum. Dazu können Sie auch fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Außerdem können Sie die kostenlosen Informationsabende unserer Begutachtungsstellen für Fahreignung nutzen. Beispielsweise bietet die ProSecur in Saarbrücken jeden Donnerstag einen kostenlosen Informationsabend an. Dort erhalten Sie Informationen über den allgemeinen Ablauf der MPU. Eine individuelle Beratung ist in diesem Rahmen nicht zulässig, um die Neutralität und Unvoreingenommenheit unserer Begutachtungsstelle nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung in Ihrem Interesse jederzeit sicher zu stellen. Trotzdem empfiehlt sich ein Besuch des Infoabends zum komplexen Thema der MPU.
Die Gutachter sind neutral, unabhängig und unvoreingenommen. Die Gutachter sind qualifiziert und müssen sich sowohl an fachwissenschaftliche Erkenntnisse als auch an die Beurteilungsleitlinien und Beurteilungskriterien der Bundesanstalt für Straßenwesen halten. Sympathie spielt also keine Rolle.
Begutachtungen werden nur durchgeführt, wenn die Neutralität gewahrt ist. Der Medizinische oder Psychologische Gutachter darf nur Personen begutachten, die ihm nicht aus vorangegangenen Behandlungen oder Therapien bekannt sind. Es ist zudem gesetzlich ausgeschlossen, dass ein Gutachter oder eine Begutachtungsstelle gleichzeitig als MPU-Vorbereiter, Berater oder Therapeut tätig sein darf.
Die Mitarbeiter und Gutachter der ProSecur sind bemüht, eine angenehme und angstfreie Atmosphäre zu schaffen. Sie geben Ihnen die Möglichkeit Ihre Aufregung anzusprechen und besser damit umzugehen.
Am besten sind Sie ganz offen. Widersprüche wirken sich eher ungünstig aus. Daher ist es immer besser, die Wahrheit zu sagen. Lassen Sie sich im Vorfeld nicht verunsichern.
Da die Begutachtung objektiven Kriterien unterliegt, besteht eine hohe Übereinstimmung also eine hohe Korrelation im Urteil der Gutachter. Sie brauchen aus diesem Grund keine Bedenken bezüglich der Gerechtigkeit zu haben.
Wenn Sie sich nicht gerecht behandelt fühlen sollten, besteht auch die Möglichkeit eines Nachgespräches, z. B. um Missverständnisse auszuräumen.
Die Kosten der MPU sind von der behördlichen Fragestellung abhängig und richten sich nach der gültigen amtlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Zum Beispiel beträgt sie etwa 400,00 Euro für die Fragestellung „Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr“. Wichtig ist für Sie, dass die Durchführung einer MPU bei allen MPU-Organisationen gleich viel kostet. Rabatte aller Art dürfen nicht gewährt werden.
Die Begutachtung dauert etwa drei bis vier Stunden. Alles findet an einem Tag und an einem Ort in den Räumlichkeiten der ProSecur statt. Das Gutachten bekommen Sie dann in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Untersuchungstermin in einem neutralen Umschlag zugestellt.
Sie kommen zu uns, füllen einen Fragebogen aus und werden nacheinander zur testpsychologischen Untersuchung am Computer, zur ärztlichen Untersuchung und zum psychologischen Gespräch aufgerufen.
Wir legen großen Wert auf Kundenfreundlichkeit. Deshalb vereinbaren wir mit Ihnen gerne auch Termine am Abend.
Denken Sie an einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. an Ihre Sehhilfe. Bringen Sie eventuell vorhandene Vorgutachten mit. Werden Laborbefunde mitgebracht, sollten diese mit dem Stempel und der Unterschrift des Arztes versehen sein.
Das klärt sich in der Regel erst im Verlauf der Untersuchung. Unterlagen vom Hausarzt oder von anderen Stellen können auch per Post, per Fax oder persönlich nachgereicht werden.
Die Begutachtungsstelle liegt direkt am Hauptbahnhof. Siehe auch unsere Anfahrtsskizze auf unserer Homepage www.prosecur.com.
Vor der Untersuchung können Sie ihre gewohnte Mahlzeit einnehmen. Bedenken sie, dass bei BtM-Fragestellung die Urinkonzentration ausreichend sein muss. Nehmen sie in diesem Fall am Untersuchungstag nicht übermäßig Flüssigkeit zu sich und vermeiden Sie eine Woche vor der anstehenden Untersuchung den Verzehr mohnhaltiger Produkte.
Wir sind bemüht, Ihre Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Wir bieten Ihnen eine freundliche und entspannte Atmosphäre in unserem Wartezimmer. Die eigentliche Begutachtung dauert in etwa drei bis vier Stunden. Wenn möglich, geben wir Ihnen zwischendurch die Gelegenheit zu einem kurzen Gang in die City, z.B. zum Mittagessen.
Alle notwendigen MPU-Untersuchungen finden an einem Tag in den Räumlichkeiten unserer Begutachtungsstelle statt, ein aufwendiges Aufsuchen mehrerer Örtlichkeiten bleibt Ihnen somit erspart.
Sie bekommen von uns manchmal schon am Ende des psychologischen Gespräches eine Rückmeldung über den tendenziellen Ausgang der Begutachtung. Das Endergebnis erhalten Sie dann in Form eines Gutachtens per Post an Ihre persönliche Adresse.
In der Regel wird das Gutachten von einem psychologischen und einem ärztlichen Gutachter erstellt. Es gibt aber auch rein ärztliche oder rein psychologische Gutachten, je nach der Fragestellung der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.
Es gibt unterschiedliche Tilgungsfristen. Für Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr beträgt die Tilgungsfrist im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Beispiel 10 Jahre.
Alle Gutachter und Mitarbeiter der ProSecur sind eingewiesen in die Erfordernisse der Schweigepflicht und in die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese werden strikt beachtet.
Ihre Unterlagen behandeln wir streng vertraulich. Wir legen zu jedem Kunden eine Kundenakte an. Diese wird bei uns archiviert und nach 10 Jahren vernichtet.
Unter Alkoholmissbrauch versteht man definitionsgemäß, wenn das Führen eines Kraftfahrzeuges und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend getrennt werden können.
Alkohol wirkt enthemmend, leistungsmindernd und stimmungsbelastend. Häufig erhöht er die Reizbarkeit und ist nicht selten der Grund für Depressionen. Bei sehr vielen Unfällen mit Personenschäden ist Alkohol im Spiel.
Die ärztliche Untersuchung besteht aus einer Anamnese, also einer Befunderhebung, einer medizinischen Untersuchung, einer Laboruntersuchung und einer anlassbezogenen Wertung vorliegender Stellungnahmen.
Ab 0,5 Promille ist es rechtlich untersagt, aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Ab 1,1 Promille wird durch die Strafgerichte die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Ab 1,6 Promille wird in der Regel von den Fahrerlaubnisbehörden ein MPU-Gutachten gefordert.
Mit einem Liter Bier kommt ein Mann mit 80 kg Körpergewicht auf etwa 0,5 Promille, mit zwei Litern auf etwa 1,1 und mit vier Litern auf etwa 1,6 Promille. Das sind jedoch nur Anhaltspunkte.
Von Nichteignung wird gesprochen, wenn die Wahrscheinlichkeit eines erneuten einschlägigen Verkehrsverstoßes vom Gutachter in der Zukunft als zu hoch eingeschätzt wird.
Die sogenannten Leberwerte sind bei der Alkoholfragestellung ein wichtiger Bestandteil der Diagnose. Für sich allein genommen sind sie aber nicht aussagekräftig, nur im Befundkomplex.
Früher wurden vom Hausarzt erstellte Leberwerte auch dafür benutzt, um den Nachweis zu erbringen, dass der Kunde seit geraumer Zeit nichts mehr oder weniger trinkt als zur Zeit der Verkehrsauffälligkeit.
Heutzutage ist das nicht mehr ausreichend. In unserer Begutachtungsstelle wird - je nach Fragestellung entweder ein Alkoholkontrollprogramm oder ein Drogenkontrollprogramm durchführt. Ein solches Programm dauert im Regelfall zwischen sechs und zwölf Monaten. In dieser Zeit werden Sie mehrmals kurzfristig zum Urinscreening einbestellt. Im Urin lassen sich bestimmte Abbauprodukten von Alkohol und diversen Drogen nachweisen.
Da es viele Fragestellungen gibt bei denen zum Bestehen der MPU ein vorheriges Kontrollprogramm über viele Monate zwingend nötig ist, empfiehlt es sich, hier schon sehr früh zum Beispiel bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen und mit diesen Informationen dann sehr frühzeitig zu uns zu kommen.
Diese FAQ's können Sie auch hier downloaden.
Wir hoffen, mit unseren FAQ’ s ein wenig zur Klärung Ihrer allgemeinen Fragen beigetragen zu haben. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Der größte Teil der Gutachten schließt immerhin mit einem positiven Ergebnis ab. Und denken Sie daran: je besser Sie informiert sind, umso besser sind Ihre Chancen.
Zum Schluss noch ein paar interessante Literaturempfehlungen:
Bode / Winkler: Fahrerlaubnis.
ISBN: 3-8240-0762 2
Hettenbach / Winter / Grunert / Berger / Rigobert / Mosmayer: Führerschein / MPU
ISBN: 3-8311-1134-0
Himmelreich/Janker: MPU-Begutachtung mit geändertem StVG und der neuen Fahrerlaubnisverordnung.
ISBN: 3-8041-2059-8
Brieler / Grunow: Ich will meinen Führerschein zurück. Erfolgreich durch die MPU. Mit praktischen Übungen.
ISBN: 3-4996-2236-X
Richter: Die MPU ist kein Idiotentest.
ISBN: 3-8370-4350-9
Altmannsberger: Der MPU-Ratgeber –Hilfe bei Führerscheinentzug und MPU-
ISBN: 3-8017-2166-3
Wöhlermann: Der neue “Idiotentest“. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach
§ 3 STVZO. Testverfahren – Fallen – Tipps und Tricks vom Fachmann.
ISBN: 3-4536-1002-4
Klaus: Sicher durch den Medizinisch-Psychologischen Test (MPU): Mit zahlreichen Beispielen für Fragen und Antworten.
ISBN: 3-8311-3902-4
Hergarten-Media: Keine Angst vor der MPU 2010.
ASIN 3936822220
Alles Gute wünscht Ihnen Ihr ProSecur-Team!